“COVID-19” Lockerungsplan der portugiesische Regierung vom 11.03.2021

Die Regierung erstellte einen Plan, der mehrere wissenschaftliche Kriterien umfasst, in vier Phasen unterteilt ist und einen Abstand von 15 Tagen zwischen den einzelnen Phasen vorsieht, um die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Entwicklung der Pandemie zu bewerten.

Es wurde festgelegt, dass der vorgesehene Zeitplan für die verschiedenen Phasen der Lockerung, nach bestimmten epidemiologischen Kriterien geändert werden kann, um die Kontrolle der Pandemie zu definieren und auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Reaktionsfähigkeit des nationalen Gesundheitsdienstes.

Daher wurde die Strategie für die Aufhebung von Maßnahmen wie folgt entwickelt:

Allgemeine Regeln:

1-Telearbeit (Home-Office), wann immer möglich;

2-Öffnungszeiten des Betriebs: 21 Uhr unter der Woche; 13 Uhr am Wochenende und an Feiertagen oder 19 Uhr für den Lebensmitteleinzelhandel;

3-Fahrverbot zwischen den Gemeinden am 20. und 21. März und während der Osterzeit (zwischen 26. März und 5. April).

Ab 15. März Änderung/möglich/geöffnet

-werden die Erziehungs- und Lehrtätigkeiten im Unterricht an öffentlichen, privaten und genossenschaftlichen Schulen sowie im sozialen und solidarischen Sektor, in der Vorschulerziehung und im 1. Zyklus der Grundbildung sowie in Kindergärten, Familienkrippen und bei Tagesmüttern wieder aufgenommen;

-sind familienunterstützende und lehrplananreichernde Aktivitäten sowie Aktivitäten, die in Freizeit- und Studienzentren und ähnlichem angeboten werden, nur für Kinder und Studenten, die ihre Bildungs- und Lehrtätigkeit wieder aufnehmen;

-die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Tätigkeit von Betrieben für nicht lebensnotwendige Güter, die beabsichtigen, ihre Tätigkeit ausschließlich zum Zweck der Hauszustellung oder der Bereitstellung der Ware an der Tür des Betriebs, an der Pforte oder durch den Service der Abholung von zuvor durch Fernkommunikationsmittel erworbenen Produkten (click and collect) aufrechtzuerhalten;

-schließen der Non-Food-Einzelhandel und die Dienstleistungen in den Betrieben werktags um 21 Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen um 13 Uhr, der Lebensmittel-Einzelhandel werktags um 21 Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen um 19 Uhr; die Öffnungszeiten für Apotheken gelten für Einrichtungen, die nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verkaufen;

-besteht wieder die Möglichkeit, Messen und Märkte, die nicht dem Verkauf von Lebensmitteln dienen, abzuhalten, sofern der Bürgermeister der Gemeinde mit Gebietshoheit dies genehmigt;

-dürfen Restaurants und ähnliche Einrichtungen Getränke zum Mitnehmen anbieten; es wird klargestellt, dass das Verbot des Verkaufs alkoholischer Getränke in Einzelhandelsbetrieben, einschließlich Supermärkten und Verbrauchermärkten und Take-away (ab 20 Uhr) bis 6 Uhr morgens gilt;

-dürfen Friseure, Maniküre und ähnliche Betriebe nach Vereinbarung arbeiten;

-dürfen Einrichtungen, die Bücher und Musikträger verkaufen, Parks, Gärten, Grünflächen und Freizeitanlagen sowie Bibliotheken und Archive öffnen;

-der Verkehr zwischen den Gemeinden ist am 20. und 21. März sowie während der Osterzeit (26. März bis 5. April) verboten.

Ab 5. April möglich/geöffnet 

-2. und 3. Zyklus der Grundbildung (und Kindertagesstätten für die gleichen Altersgruppen) soziale Einrichtungen im Bereich der Behinderung

-Museen, Denkmäler, Paläste, Kunstgalerien und ähnliches

-Geschäfte bis zu 200 m2 mit einer Tür zur Straße

-Non-Food-Messen und -Märkte (durch Gemeindebeschluss)

-Terrassen (max. 4 Personen)

-risikoarme sportliche Aktivitäten

-körperliche Aktivität im Freien bis zu 4 Personen und Turnhallen ohne Gruppenunterricht

Ab 19. April möglich/geöffnet

-Sekundarschulwesen

-Hochschulbildung

-Kinos, Theater, Hörsäle, Konzertsäle

-Bürgerläden mit persönlichem Service nach Vereinbarung

-alle Geschäfte und Einkaufszentren

-Restaurants, Cafés und Konditoreien (max. 4 Personen bzw. 6 auf Terrassen) bis 22 Uhr bzw. 13 Uhr an Wochenenden und Feiertagen

-Sportliche Aktivitäten mit mittlerem Risiko

-körperliche Betätigung im Freien bis zu 6 Personen und Turnhallen ohne Gruppenunterricht

-Outdoor-Veranstaltungen mit reduzierter Kapazität

-Hochzeiten und Taufen mit 25% Kapazität

Ab 3. Mai möglich/geöffnet

-Restaurants, Cafés und Konditoreien (max. 6 Personen oder 10 auf Terrassen) ohne Zeitlimit

-alle Sportmodalitäten

-Körperliche Aktivität im Freien und Sporthallen

-Großveranstaltungen im Freien und Innenveranstaltungen mit reduzierter Kapazität

-Hochzeiten und Taufen mit 50% Auslastung

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